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GEMA Die anfallenden GEMA-Gebühren für Veranstaltungen gehen ausschließlich zu Lasten des Veranstalters. Zahlt der Veranstaltungsbetrieb eine GEMA Pauschale? Die GEMA-Gebühr ist vom Veranstalter zu zahlen. Keine GEMA-Gebühr bei privatem Hochzeitsfest. Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00 Quelle: Ratgeber Recht. Ob, wann oder warum Sie GEMA-Gebühren zahlen müssen, darüber beraten wir Sie gerne. |